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steuerplanung
Finanzbuchführung
     

Aufgrund der hohen Anzahl fehlerhaft ergehender Bescheide ist es notwendig, dass Sie steuerlich vor den Finanzbehörden vertreten werden. Außerdem können durch die Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen durchgeführt werden, deren Ergebnisse nicht immer akzeptiert werden müssen. Erfahrungsgemäß kann durch unser Mitwirken während der Prüfung das Ergebnis oft entscheidend beeinflusst und verbessert werden.

     
 
Wir  
- ...überprüfen die Festsetzungen durch die Finanzbehörden anhand der Steuererklärungen.
- ...beraten und betreuen Sie während Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen, gerne kann die Prüfung auch in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden.
- ...überprüfen für Sie Prüfungsberichte der Finanzbehörden und die ergehenden geänderten Bescheide.
- ...setzen Ihre Ansprüche in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden oder Finanzgerichten durch.
 
 
 
Gerhard J. Lohner
Martiusstrasse 6, D-80802 München | Tel: ++49-(0)89-384088-0
kanzlei@lohner-stb.de
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