Aufgrund der hohen Anzahl fehlerhaft ergehender Bescheide
ist es notwendig, dass Sie steuerlich vor den Finanzbehörden
vertreten werden. Außerdem können durch die Finanzbehörden
oder Sozialversicherungsträger Betriebsprüfungen,
Lohnsteuerprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen
durchgeführt werden, deren Ergebnisse nicht immer akzeptiert
werden müssen. Erfahrungsgemäß kann durch
unser Mitwirken während der Prüfung das Ergebnis
oft entscheidend beeinflusst und verbessert werden.
Wir
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...überprüfen
die Festsetzungen durch die Finanzbehörden
anhand der Steuererklärungen.
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...beraten und betreuen
Sie während Betriebsprüfungen,
Lohnsteuerprüfungen oder
Umsatzsteuersonderprüfungen, gerne kann die
Prüfung auch in unseren Räumlichkeiten durchgeführt
werden.
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...überprüfen
für Sie Prüfungsberichte der Finanzbehörden
und die ergehenden geänderten Bescheide.
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...setzen Ihre Ansprüche
in Rechtsbehelfsverfahren
vor den Finanzbehörden oder Finanzgerichten durch.
Gerhard J. Lohner
Martiusstrasse 6, D-80802 München | Tel: ++49-(0)89-384088-0 kanzlei@lohner-stb.de