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steuerplanung
Finanzbuchführung
     

In den nächsten Jahren werden in Deutschland Milliarden vererbt. Klein und mittelständische Unternehmen, die stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt sind, sollen bzw. müssen übergeben werden.

Bei richtiger Planung können die darauf anfallenden Erbschaft- und Schenkungssteuern erheblich vermindert werden.

     
 
Wir  
- ...erarbeiten mit Ihnen Ihre Wünsche hinsichtlich der Begünstigung von Familienangehörigen, Verwandten oder Dritten (z.B. Stiftungen) bei der Vermögensübertragung.
- ...optimieren in Abstimmung mit Rechtsanwälten und Notaren Testamente, Erb- und Schenkungsverträge und Schenkungen unter Ausnutzung steuerlicher Freibeträge zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- ...bewerten im Übertragungsfall oder auch zur Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung vorab Grundstücke und Gebäude, Betriebe und sonstiges Vermögen.
- ...unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten.
- ...beraten Sie hinsichtlich der Wahl der optimalen Anlageform von privatem Vermögen in Vorbereitung von Übertragungen.
- ...ermitteln wir den korrekten Wert Ihres Vermögens bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden, auch unter Zuziehung von Gutachtern für Grundstücke und Gebäude. Wir setzen Ihre Ansprüche bei den Finanzbehörden durch.
- ...unterstützen Sie bei der Verhandlung mit Banken und Kreditgebern.
- ...konzipieren die Übertragung von Grundstücken und Gebäuden, auch z.B. mit Einräumung von Nießbräuchen oder Versorgungsrenten zur Absicherung des Lebensabends des Schenkers.
- ...erstellen die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärungen.
- ...betreuen Erbengemeinschaften bis zur Erbauseinandersetzung aber auch dauerhaft, wenn keine Erbauseinandersetzung angestrebt wird.
 
 
 
Gerhard J. Lohner
Martiusstrasse 6, D-80802 München | Tel: ++49-(0)89-384088-0
kanzlei@lohner-stb.de
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